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   LG Frankfurt/Main, 25.08.2020 - 2-06 O 247/20   

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https://dejure.org/2020,47429
LG Frankfurt/Main, 25.08.2020 - 2-06 O 247/20 (https://dejure.org/2020,47429)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25.08.2020 - 2-06 O 247/20 (https://dejure.org/2020,47429)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. August 2020 - 2-06 O 247/20 (https://dejure.org/2020,47429)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 11.06.2013 - 6 W 61/13

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch längere Untätigkeit nach

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.08.2020 - 6 O 247/20
    Entsprechendes muss der Antragsteller im Eilverfahren darlegen (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 11.06.2013, 6 W 61/13 , Rn. 5 , zitiert nach juris).

    Grundsätzlich ist eine Beurteilung unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen und dabei ein großzügiger Maßstab anzulegen (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 11.06.2013, 6 W 61/13 , Rn. 5 , zitiert nach juris).

    Ein Antragsteller muss sich dabei die Kenntnisse desjenigen zurechnen, der für ihn bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung zu erledigen und die dabei anfallenden Informationen zur Kenntnis zu nehmen und weiterzuleiten hat (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 11.06.2013, 6 W 61/13 , Rn. 4 , zitiert nach juris).

  • BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.08.2020 - 6 O 247/20
    Der Verfügungsgrund fehlt, wenn der Antragsteller durch sein Verhalten selbst zu erkennen gibt, dass es "ihm nicht eilig ist" (vgl. BGH GRUR 2000, 151, 152 - Späte Urteilsbegründung).
  • OLG Köln, 10.12.2010 - 6 U 112/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produkts mit einem Konsumententest

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.08.2020 - 6 O 247/20
    Dabei genügt grundsätzlich die Kenntnis der Tatsachen, die die Rechtsverletzung begründen (OLG Karlsruhe WRP 2010, 793, 794; OLG Köln WRP 2011, 362, 363; Köhler/Bornkamm-Köhler, UWG, 32. Aufl. 2014, § 12, Rn. 3.15a).
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2010 - 6 U 5/10

    Wettbewerbsverstoß: zuständiges Gericht im Verfahren der einstweiligen Verfügung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.08.2020 - 6 O 247/20
    Dabei genügt grundsätzlich die Kenntnis der Tatsachen, die die Rechtsverletzung begründen (OLG Karlsruhe WRP 2010, 793, 794; OLG Köln WRP 2011, 362, 363; Köhler/Bornkamm-Köhler, UWG, 32. Aufl. 2014, § 12, Rn. 3.15a).
  • OLG Frankfurt, 01.12.2009 - 6 W 176/09

    Dringlichkeitsverlust durch zu langes Zuwarten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.08.2020 - 6 O 247/20
    Ein verhältnismäßig langes Zuwarten von über sechs Wochen kann in Fällen, die keine Besonderheiten aufweisen, aber durchaus zum Dringlichkeitsverlust führen ( OLG Frankfurt, Beschl. v. 01.12.2009, 6 W 176/09 , Rn. 6 zitiert nach juris).
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